Photovoltaik in Deutschland im Frühjahr 2012



Der Strom aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen muß vorrangig abgenommen werden. Das ist das Kernelement des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus dem Jahre 2000. Was folgt daraus?



Zunächst eine Erläuterung, wie die Börsenpreisbildung funktioniert:
Das teuerste Kraftwerk, das noch zur Bedarfsdeckung gebraucht wird, bestimmt den Preis für alle Kraftwerke, deren Strom abgenommen wird. Schon seit ein paar Jahren ist die preissenkende Wirkung der Windstromeinspeisung als „Merit-order-Effekt“ bekannt. Doch die Zunahme von Photovoltaikanlagen blieb auch nicht ohne Folgen.

Das arrhenius-Institut machte in einem Gutachten vom April 2010 eine interessante Bemerkung: „Die Förderung von PV-Anlagen kann daher auch als Gaspedal der Energiewende interpretiert werden“.

Was nennt RWE auf seiner Bilanzpressekonferenz im März 2012 als einen der Gründe für den gesunkenen Gewinn? „Rückläufige Margen in der Stromerzeugung, weil die Strompreise nicht in dem Maße gestiegen sind wie die Preise für Kohle und Öl. Ein wesentlicher Grund dafür ist der massive Ausbau der Photovoltaikanlagen, die meistens nur mittags einspeisen.“ (PDF-Datei, für die schnelle Suche: Seite 5, Punkt 2.). Interessant ist der Vergleich mit den Preisen für Kohle und Öl, die anscheinend das Maß aller Dinge sind; nicht erwähnt wurde immerhin der Preis von Uran.

Jeden Abend kann man die Wirkung des Preisdrückers Photovoltaik am heimischen Rechner nachvollziehen auf der Transparenzseite der Leipziger Strombörse.



Zusammenfassung:
Die „kleine“ Photovoltaik mit ihrem Anteil von zur Zeit etwas mehr als 4% senkt die Börsenpreise für die gesamte Stromproduktion. Muß deshalb das Gaspedal der Energiewende zurückgenommen werden? Ist die Energiewende nun gewünscht oder nicht?